Die Wohnung, an der Sie Interesse zeigen, reservieren wir auf Ihren Wunsch vorab für einen Zeitraum von 7 Tagen, damit Sie Zeit haben, die Projektunterlagen zu studieren, Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen usw. Eine mündliche Reservierung kann ausschließlich nach einem persönlichen Treffen mit unserem Verkäufer gewährt werden, und zwar am Sitz unseres Unternehmens (bei Wohnungen in Vorbereitung/im Bau) oder nach einer Besichtigung der Wohnung (bei fertiggestellten Projekten).
Sollten Sie sich für den Kauf der Wohnung entscheiden, übersenden wir Ihnen den Entwurf des Reservierungsvertrags.
Die übliche Reservierungsdauer beträgt 30 Tage ab Unterzeichnung des Vertrags. In begründeten Fällen kann diese Frist nach gegenseitiger Vereinbarung verlängert werden.
Die Reservierungsgebühr beträgt 100.000,- CZK pro einzelne Einheit.
Anlage des Reservierungsvertrags ist auch der Mustertext des Folgevertrags, und zwar des Vorvertrags zum Kaufvertrag (bei Wohnungen in Vorbereitung/im Bau) oder des Vertrags über die Übertragung des Eigentums an der Einheit (bei fertiggestellten Projekten).
Dieser Vertrag wird innerhalb der Reservierungsfrist abgeschlossen und legt insbesondere Folgendes fest:
Dieser Vertrag wird entweder innerhalb der Reservierungsfrist (bei fertiggestellten Projekten) oder innerhalb der im Vorvertrag zum Kaufvertrag vereinbarten Frist (bei Wohnungen in Vorbereitung/im Bau) abgeschlossen. Im Vertrag werden der Gegenstand der Übertragung, der Kaufpreis ohne und einschließlich MwSt., die Art der Zahlung (Eigenmittel/Hypothekendarlehen), der Übergabetermin der Einheit sowie weitere zur Übertragung des Eigentums an der Einheit erforderliche Angaben präzise spezifiziert.
Im Rahmen des Kaufvertrags ist es möglich, eine Hinterlegung des Kaufpreises zu vereinbaren. Bei der Vertragsanwaltskanzlei unseres Unternehmens wird diese Leistung kostenlos erbracht. Wünscht der Kunde einen anderen Verwahrer (andere Anwaltskanzlei, Bank, Notar), organisiert er die Hinterlegung in eigener Regie und auf eigene Kosten.
Die Übergabe der Wohnung erfolgt nach Unterzeichnung des Vertrags über die Übertragung des Eigentums an der Einheit und Zahlung des gesamten Kaufpreises. Der späteste Übergabetermin ist im Kaufvertrag festgelegt, und zwar innerhalb von 20 Tagen nach Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch zugunsten des neuen Eigentümers.
Projektzeitplan Nové centrum Karlovy Vary – I. Etappe